Energieberatung & Energiesparkonzepte
... für Wohngebäude und Gewerbeobjekte


Energieausweise für Nichtwohngebäude

Bei Energieausweisen für Nichtwohngebäude ist auch den Energiebedarf für Beleuchtung, Lüftung, Kühlung ... mit einzubeziehen. Die Berechnung der erforderlichen Kenngrößen ist nach DIN V 18599 "Energetische Bewertung von Gebäuden" durchzuführen.

 

Energieausweise nach EnEV 07

In der Energieeinsparverordnung EnEV 07 werden zum Energieausweise für Nichtwohngebäude u.a. folgende Aussagen gemacht:

  • Energieausweise können auf Grundlage des Energiebedarfs oder des Energieverbrauchs ausgestellt werden.
  • Bei Energieausweisen sind die berechneten bzw. ermittelten Verbrauchswerte für Heizenergie + E-Energie vorgegebenen, objektabhängigen Vergleichswerten gegenübergestellt.
  • Sind energiesparende Maßnahmen kostengünstig realisierbar, sind vom Aussteller des Energieausweises dem Eigentümer anlässlich der Ausstellung des Energieausweises entsprechende kurz gefasste Empfehlungen (Modernisierungsempfehlungen) auszustellen.
 


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