Energieausweise nach EnEV 07
In der Energieeinsparverordnung EnEV 07 werden zum Energieausweise für Nichtwohngebäude u.a. folgende Aussagen gemacht:
- Energieausweise können auf Grundlage des Energiebedarfs oder des Energieverbrauchs ausgestellt werden.
- Bei Energieausweisen sind die berechneten bzw. ermittelten Verbrauchswerte für Heizenergie + E-Energie vorgegebenen, objektabhängigen Vergleichswerten gegenübergestellt.
- Sind energiesparende Maßnahmen kostengünstig realisierbar, sind vom Aussteller des Energieausweises dem Eigentümer anlässlich der Ausstellung des Energieausweises entsprechende kurz gefasste Empfehlungen (Modernisierungsempfehlungen) auszustellen.