Hydraulischer Abgleich- wann wird er benötigt
Ein Hydraulischer Abgleich ist die Voraussetzung für einen optimalen Betrieb einer Warmwasser- Zentralheizung. Dies ist allgemein anerkannt und wird in Verordnungen (z.B. VOB), DIN- Vorschriften (z.B. DIN 18380) und bei der Fördermittelvergabe entsprechend berücksichtigt.
Für die Inanspruchnahme nachfolgender Förderprogramme ist die Durchführung eines hydraulischen Abgleichs verbindlich vorgeschrieben:
- Bundesförderung für effiziente Gebäude– Wohngebäude (BEG WG)
-> Sanierung zum Effizienzhaus - Bundesförderung für effiziente Gebäude– Einzelmaßnahmen (BEG EM)
-> Kesseltausch/ Förderung für Pelletkessel, Hackschnitzelkessel, Scheitholzvergaserkessel oder Wärmepumpe
Die Einbeziehung eines erfahrenen Sachverständigen (Energieberater, Fachplaner oder Architekt) bei der Vorbereitung, Planung und Durchführung von Sanierungsmaßnahmen ist die Grundlage für eine optimale Umsetzung des Sanierungskonzeptes.